Beitragsordnung

des Vereins zur Förderung der ehrenamtlichen und freiwilligen Tätigkeit in Velbert

vom 07. März 2005

Die Mitgliederversammlung des Vereins zur Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit in Velbert hat am 07.03.2005 gemäß § 5 der Vereinssatzung einstimmig folgende Beitragsordnung verabschiedet:

§ 1 Höhe des Mitgliedsbeitrages

Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich mindestens 12,00 Euro, es bleibt den Mitgliedern unbenommen, einen höheren Beitrag zu entrichten.

§ 2 Fälligkeit

Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zum 30.06. eines Jahres zur Zahlung fällig. Hat die Mitgliedschaft nicht über ein gesamtes Jahr Bestand, ist dennoch der volle Mitgliedsbeitrag geschuldet.